PLZ oder Ort des Arbeitsortes der schwangeren oder stillenden Beschäftigten eingeben. Sie erhalten die zuständige Aufsichtsbehörde, das Meldeformular und Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung.
Angaben ohne Gewähr, Stand: Oktober 2026, Links geprüft am 15.10.2026. Quellen: BMBFSFJ-Behördenliste (Stand 23.01.2026) und Internetseiten der Länder. Ortsermittlung über OpenPLZ API (openplzapi.org) – bei der Suche wird nur die eingegebene PLZ bzw. der Ortsname übertragen.